Am 7. September wird die erste Rate des Kinderbonus ausgezahlt. Die Anrechnung des Kinderbonus an den Unterhalt bringt einige Fragen mit sich. Wir haben seit Bekanntwerden der Auszahlung des Kinderbonus die Anrechnung an den Unterhalt kritisiert und vor dem hohen bürokratischen Aufwand gewarnt. Unsere Stellungnahmen und Korrekturen dahingehend wurden leider nicht umgesetzt. Viele Fragen können wir selber nicht beantworten. Einige Fragen beantwortet das Bundesfamilienministerium in seinen Fragen und Antworten zum Kinderbonus.
Gibt es noch Fragen zu der Anrechnung des Kinderbonus an den Unterhalt, die in den FAQ des Bundesfamilienministeriums nicht beantwortet sind? Schickt eine E-Mail an Familienministerin Dr. Franziska Giffey.
Einige grundsätzliche Informationen zum Kinderbonus:
TABELLE KINDESUNTERHALT UND ZAHLBETRÄGE 2020 FÜR ERSTE UND ZWEITE MINDERJÄHRIGE KINDER IN DER ERSTEN EINKOMMENSGRUPPE (Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro)
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Kind 0-5 Jahre |
Kind 6-11 Jahre |
Kind 12-17 Jahre |
Mindestunterhalt 2020 |
369 Euro |
424 Euro |
497 Euro |
Zahlbetrag regulär 2020 (alle Monate außer September und Oktober) |
267 Euro |
322 Euro |
395 Euro |
Zahlbetrag September 2020 |
167 Euro |
222 Euro |
295 Euro |
Zahlbetrag Oktober 2020 |
217 Euro |
272 Euro |
345 Euro |
Download Grafik Unterhalts-Check Kinderbonus September
Download Grafik Unterhalts-Check Kinderbonus Oktober