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24.08.2020

Unterhalts-Check: Anrechnung Kinderbonus

Am 7. September wird die erste Rate des Kinderbonus ausgezahlt. Die Anrechnung des Kinderbonus an den Unterhalt bringt einige Fragen mit sich. Wir haben seit Bekanntwerden der Auszahlung des Kinderbonus die Anrechnung an den Unterhalt kritisiert und vor dem hohen bürokratischen Aufwand gewarnt. Unsere Stellungnahmen und Korrekturen dahingehend wurden leider nicht umgesetzt. Viele Fragen können wir selber nicht beantworten. Einige Fragen beantwortet das Bundesfamilienministerium in seinen Fragen und Antworten zum Kinderbonus.

Gibt es noch Fragen zu der Anrechnung des Kinderbonus an den Unterhalt, die in den FAQ des Bundesfamilienministeriums nicht beantwortet sind? Schickt eine E-Mail an Familienministerin Dr. Franziska Giffey.

Einige grundsätzliche Informationen zum Kinderbonus:

  • Der Kinderbonus wird mit dem Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld aktuell bekommt. Aber: Der unterhaltspflichtige Elternteil kann die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Unterhaltszahlung abziehen.
  • Wer Unterhaltszahlungen leistet, die niedriger sind als der in der folgenden Tabelle angegebene Zahlbetrag für September und Oktober 2020, darf von seinen Unterhaltszahlungen nicht zusätzlich noch Kinderbonus abziehen.

TABELLE KINDESUNTERHALT UND ZAHLBETRÄGE 2020 FÜR ERSTE UND ZWEITE MINDERJÄHRIGE KINDER IN DER ERSTEN EINKOMMENSGRUPPE (Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro)

 

Kind

0-5 Jahre

Kind

6-11 Jahre

Kind

12-17 Jahre

Mindestunterhalt 2020

369 Euro

424 Euro

497 Euro

Zahlbetrag regulär 2020 (alle Monate außer September und Oktober)

267 Euro

322 Euro

395 Euro

Zahlbetrag September 2020

167 Euro

222 Euro

295 Euro

Zahlbetrag Oktober 2020

217 Euro

272 Euro

345 Euro

 

Was mache ich, wenn weniger Unterhalt gezahlt wurde?
  • Ist eine Beistandschaft eingerichtet, die Beistandschaft benachrichtigen
  • Ist keine Beistanschaft eingerichtet, zunächst einen Brief an den unterhaltspflichtigen Elternteil schreiben: "Du hast versehentlich zu wenig Unterhalt überwiesen. Bitte zahle die Summe xy bis zu (Datum) nach." Falls dann immer noch nicht der fehlende Betrag überwiesen wurde, wäre es möglich, zum Anwalt bzw. zur Beistandschaft zu gehen.

Download Grafik Unterhalts-Check Kinderbonus September

Download Grafik Unterhalts-Check Kinderbonus Oktober