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28.03.2022

VAMV fordert vollen Familienzuschuss für Alleinerziehende

28.03.2022 Halber Bonus, aber volle Belastung. So könnte es für viele Alleinerziehende laufen, wenn der von der Bundesregierung im Entlastungspaket angekündigte Familienzuschuss als Kindergelderhöhung umgesetzt wird. Dann nämlich kann der Unterhalt zahlende Elternteil den Unterhalt um den halben Bonus kürzen. Der VAMV fordert, den Fehler, der schon bei dem Corona-Kinderbonus gemacht worden ist, nicht zu wiederholen.

Die Bundesregierung hat auf Grund steigender Energiekosten ein Entlastungspaket verabschiedet. Unter anderem enthält es einen Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige sowie eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. Der VAMV begrüßt diese Maßnahmen. Allerdings muss diesmal der volle Familienzuschuss im Haushalt der Alleinerziehenden ankommen, wo die Mehrbelastung entsteht. "Der Familienzuschuss wird am Lebensmittelpunkt des Kindes gebraucht, in dem Haushalt, in dem die Energiekosten entstehen", sagt Daniela Jaspers, Vorsitzende des VAMV. Sie fordert, nicht denselben Fehler wie beim Kinderbonus zu machen.

Der Kinderbonus sollte Mehrbelastungen in der Coronakrise auffangen. 2020 belief er sich auf einmalig 300 Euro, 2021 auf 150 Euro. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt war, hat auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern gegriffen. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.