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03.09.2021

Die Wahlprogramme unter der Lupe: Wo steht die Randzeitenbetreuung?

Essen, 03.09.2021 Am 26. September ist Bundestagswahl. Wir haben uns die Wahlprogramme der großen Parteien mit dem Fokus auf Randzeitenbetreuung angeschaut. Haben die Parteien Ideen und Konzepte zur Unterstützung insbesondere von Alleinerziehenden bei der Kinderbetreuung?

Die Antwort ist leider ernüchternd: FDP und Die Linke erwähnen lediglich die Flexibilisierung von Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten. Die SPD bleibt noch vager. Sie möchte Alleinerziehende besser unterstützen. Die CDU setzt sich für „eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ein, die verlässlich und dem Bedarf angemessen ist“. Im Kapitel „Frauen für MINT-Berufe begeistern und Karrieren in der Wissenschaft erleichtern“ werden sie zwar etwas konkreter und befürworten flexible Öffnungszeiten am Abend und an den Wochenenden. Dass dies in vielen anderen Branchen, wie der Pflege, dem Einzelhandel oder der Gastronomie ebenfalls dringend notwendig ist, wird dabei vernachlässigt.

Lediglich die Grünen widmen dem Thema Alleinerziehende einen eigenständigen Absatz: Unter „Alleinerziehenden den Rücken stärken“ gehen sie explizit auf die Notwendigkeit einer ergänzenden Kinderbetreuung ein. So heißt es dort: „Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Diese kurze Auswertung zeigt, dass die Randzeitenbetreuung noch zu wenig als eigenständiges Thema mit Brisanz von den Parteien aufgegriffen wird. Unserer Erfahrung verdeutlicht aber, dass die ergänzende Kinderbetreuung ein wichtiges Querschnittsthema bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Prävention von Kinderarmut und dem Thema Fachkräftemangel darstellt. Wir fordern die Parteien daher auf, dieses Thema stärker in den Blick zu nehmen. Für eine gleichberechtigte Teilhabe von Alleinerziehenden brauchen wir dafür zukünftig gute Konzepte. Der VAMV NRW steht als Ansprechpartner mit seinem Erfahrungswissen zur Verfügung.

 

Die Wahlprogramme unter der Lupe: Wo steht die Randzeitenbetreuung?