16.12.2021 Auch 5–11-jährige Kinder können nun gegen Covid 19 geimpft werden. In Trennungsfamilien mit geteiltem Sorgerecht birgt diese Möglichkeit allerdings Konfliktpotenzial. Impfen ist im Familienrecht eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und bedarf bei gemeinsamen Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis beider Elternteile. Was ist aber, wenn das elterliche Einvernehmen fehlt und die Eltern sich nicht einigen können, oder auch wollen? Der WDR hat sich mit Laura Bohnert von unserer Hotline für Alleinerziehende unterhalten. Auch tagesschau.de berichtet.
Wir fassen die Handlungsmöglichkeiten zusammen und geben Tipps ...
Entscheidet ein Elternteil eigenmächtig über eine Impfung, kann der andere Elternteil nur über ein erneutes familienrechtliches Verfahren dagegen vorgehen. Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Folgen.
Die Frage die bei den Auseinandersetzungen immer im Zentrum stehen sollte ist: Geht es bei einem Sorgerechtsstreit und bei einer Impfentscheidung um das Kindeswohl oder um Machtausübung auf Paarebene? Wir appellieren, im Sinne dieser Frage, an die elterliche Vernunft und daran, die Kinder nicht zu einem Machtinstrumentarium zu machen. Trennungskinder brauchen Verständnis, Liebe und kommunikationsfähige Eltern
*Wenn Trennungseltern sich häufiger über gesundheitlichen Fragen streiten oder notwendige Unterschriften von einem Elternteil nicht geleistet werden, macht es Sinn, eine Vollmacht zu erstellen. Eine Vollmacht für die Gesundheitssorge für das Kind kann mündlich, schriftlich, über Rechtsanwälte/Notare oder bei Gericht erteilt werden. Ein formloses Schreiben, das von beiden Elternteilen unterschrieben wurde, reicht aus.
In der Vollmacht sollten folgende Fragen beantwortet sein: