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16.12.2021

Wer entscheidet in Trennungsfamilien über die Covid-Kinderimpfung?

16.12.2021 Auch 5–11-jährige Kinder können nun gegen Covid 19 geimpft werden. In Trennungsfamilien mit geteiltem Sorgerecht birgt diese Möglichkeit allerdings Konfliktpotenzial. Impfen ist im Familienrecht eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und bedarf bei gemeinsamen Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis beider Elternteile. Was ist aber, wenn das elterliche Einvernehmen fehlt und die Eltern sich nicht einigen können, oder auch wollen?  Der WDR hat sich mit Laura Bohnert von unserer Hotline für Alleinerziehende unterhalten. Auch tagesschau.de berichtet.

Wir fassen die Handlungsmöglichkeiten zusammen und geben Tipps ...

... wenn gemeinsame Sorgerecht vorliegt:
  • Eltern sollten Dritte mit ins Gespräch holen, die durch die Kommunikation begleiten (Mediation, Erziehungsberatungsstelle, Familienberatung);
  • Es ist sinnvoll, eine langfristig gültige Vollmacht* für die Gesundheitsvorsorge gemeinsam zu erstellen, damit die Trennungseltern nicht jedes Mal erneut in Kommunikation treten müssen;
  • Wenn nichts mehr geht und der Elternkonflikt zu gravierend ist, bleibt der Gang zum Familiengericht: Verfahren zur Zuweisung von Alleinentscheidungsbefugnissen
  • Ein solches Verfahren bedeutet, dass die Sorge eines Elternteils ausgesetzt wird und die elterliche Sorge zeitweise ruht – Alleinsorge auf Zeit;
  • Es gilt an dieser Stelle zu beachten, ob die Empfehlung der STIKO vorliegt und das Kind, sobald die notwendige Reife gegeben ist, auch mit einer Impfung einverstanden ist.

 

wenn Eltern das alleinige Sorgerecht haben
  • Brauchen sie im Falle der Corona-Schutzimpfung eine Negativbescheinigung, das ist ein amtlicher Beleg über die Alleinsorge.
  • Die Negativbescheinigung bekommen Eltern umsonst, auf Grundlage eines Antrages, bei dem zuständigen Jugendamt. Vorzulegende Dokumente sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Ausweispapiere des Elternteils, manchmal auch die Vaterschaftsanerkennung.

 

Entscheidet ein Elternteil eigenmächtig über eine Impfung, kann der andere Elternteil nur über ein erneutes familienrechtliches Verfahren dagegen vorgehen. Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Folgen.

Die Frage die bei den Auseinandersetzungen immer im Zentrum stehen sollte ist: Geht es bei einem Sorgerechtsstreit und bei einer Impfentscheidung um das Kindeswohl oder um Machtausübung auf Paarebene? Wir appellieren, im Sinne dieser Frage, an die elterliche Vernunft und daran, die Kinder nicht zu einem Machtinstrumentarium zu machen. Trennungskinder brauchen Verständnis, Liebe und kommunikationsfähige Eltern

*Wenn Trennungseltern sich häufiger über gesundheitlichen Fragen streiten oder notwendige Unterschriften von einem Elternteil nicht geleistet werden, macht es Sinn, eine Vollmacht zu erstellen. Eine Vollmacht für die Gesundheitssorge für das Kind kann mündlich, schriftlich, über Rechtsanwälte/Notare oder bei Gericht erteilt werden. Ein formloses Schreiben, das von beiden Elternteilen unterschrieben wurde, reicht aus.

In der Vollmacht sollten folgende Fragen beantwortet sein:

  • Um was geht es, worauf bezieht sich die Vollmacht?
  • Wer ist von dieser Vollmacht betroffen und wer unterzeichnet?
  • Ab wann/bis wann gilt die Vollmacht?
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