Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Ausbildung mit Kind: Welche Unterstützung Alleinerziehende bekommen

Du willst eine Ausbildung machen und gleichzeitig für dein Kind da sein – und fragst dich, wie das finanziell und organisatorisch gehen soll? In diesem Artikel erfährst du, welche Hilfen es gibt und welche nächsten Schritte jetzt sinnvoll sind.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Du kannst mehrere Hilfen kombinieren: Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, ggf. Bürgergeld (SGB II)
  • Kinderzuschlag: bis 297 Euro/Monat pro Kind, rückwirkend max. 6 Monate
  • Unterhaltsvorschuss 2025: 227 / 299 / 394 Euro je nach Alter des Kindes
  • Im SGB II gibt es Mehrbedarf für Alleinerziehende und 12 Monate Karenzzeit bei Wohnkosten/Vermögen

Deine nächsten Schritte

  • Einnahmen und Fixkosten notieren: Miete, Betreuung, Fahrtkosten, Unterhalt, Kindergeld.
  • Ansprüche prüfen und Anträge planen: Kinderzuschlag/Wohngeld/Unterhaltsvorschuss – und bei Bedarf SGB II.
  • Beratung holen, damit Anrechnung, Fristen und Nachweise stimmen – besonders wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.

Es ist anstrengend, aber es gibt Unterstützung

Ausbildung mit Kind ist oft ein echter Kraftakt. Zeit, Geld, Betreuung – alles hängt zusammen. Eine Ausbildung mit Kind zu schaffen, ist für Alleinerziehende oft besonders anstrengend. Aber es gibt Hilfen, die den Weg durch die Ausbildung erleichtern können – etwa finanzielle Leistungen, Beratungsangebote und Unterstützung bei der Betreuung.

Finanzielle Hilfen – was neben der Ausbildung möglich ist

Bei Geldfragen lohnt sich der Blick auf mehrere Bausteine: Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt.

  • Ergänzende Leistungen: Wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können beim Jobcenter Mehrbedarfe (z.B. für Schwangere, Alleinerziehende) sowie Leistungen für Erstausstattung der Wohnung/Kleidung oder Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.
  • Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro/Monat pro Kind. Voraussetzung u.a.: Kind unter 25, lebt bei dir, Kindergeld wird gezahlt, und mit Einkommen + Kinderzuschlag (evtl. plus Wohngeld) wird SGB II vermieden. Rückwirkend nur max. 6 Monate.
  • Wohngeld: Seit 01/2023 höher, inkl. Heizkosten- und Klimakomponente. Wenn ein Antrag früher abgelehnt wurde, kann sich ein neuer Versuch lohnen.
  • Unterhaltsvorschuss: wenn kein/zu wenig Unterhalt kommt. 2025: 227 Euro (0–5), 299 Euro (6–11), 394 Euro (12–17) pro Monat.

Bürgergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie kann Auszubildende während der Ausbildung finanziell unterstützen, wenn sie mindestens ein Kind haben und nicht in der Wohnung ihrer Eltern leben.

Achtung:Auszubildende, die BAB erhalten, sind in der Regel vom regulären Bürgergeld ausgeschlossen, können aber Mehrbedarfe beantragen.

Entlastung im Alltag: Steuer, Kinderkosten, Schule

  • Steuerklasse II: Entlastungsbetrag 4.260 Euro/Jahr + 240 Euro für jedes weitere Kind (wenn keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt und Kindergeld gezahlt wird).
  • Bildung und Teilhabe: Schulbedarf 2025: 130 Euro (1. Halbjahr) und 65 Euro (2. Halbjahr).
  • Beim Kinderzuschlag und im SGB II kann es außerdem Leistungen für Bildung/Teilhabe und Unterstützung bei Betreuung geben.

Wer hilft dir beim Sortieren?

Viele Leistungen greifen ineinander. Beratung hilft dir, den richtigen Antrag in der richtigen Reihenfolge zu stellen und typische Fallen zu vermeiden (z.B. Fristen oder Anrechnungen). Wenn du in NRW lebst: Nutze den Hilfe-Finder, um NRW-weit passende Beratungsstellen zu finden – ohne langes Suchen.

Ja. Häufig kommen mehrere Bausteine zusammen: Kinderzuschlag (bis 297 Euro/Monat pro Kind), Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Kindesunterhalt und je nach Lage auch Bürgergeld nach SGB II inklusive Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Neben dem Kinderzuschlag können Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt wichtig sein. Wenn das Einkommen trotzdem nicht reicht, kann Bürgergeld nach SGB II greifen – mit Karenzzeit-Regeln und Mehrbedarfen für Alleinerziehende.

Ja. Er wird zu 100% auf SGB II-Leistungen angerechnet, zu 45% als Einkommen auf den Kinderzuschlag und als Teil des Haushaltseinkommens beim Wohngeld berücksichtigt.

Wenn du mit mindestens einem Kind ohne weitere erwachsene Person im Haushalt lebst und Kindergeld bekommst, kannst du Steuerklasse II nutzen. Der Entlastungsbetrag liegt bei 4.260 Euro pro Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind.

Eine Beratungsstelle kann mit dir prüfen, welche Leistungen bei dir zusammenpassen, welche Anträge Priorität haben und welche Nachweise du brauchst. In NRW kannst du passende Beratungsstellen über einen Hilfe-Finder schnell finden.

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