Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

BuT-Leistungen: So bekommst du Unterstützung für Schule, Kita und Freizeit

Wenn Geld knapp ist, sollen deine Kinder in der Schule, in der Kita und in der Freizeit trotzdem das machen können, was andere Kinder auch können. In diesem Artikel erfährst du, welche Bildung und Teilhabe-Hilfen es gibt und wie du sie Schritt für Schritt beantragst.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • BuT hilft, damit dein Kind in Schule und Alltag mitmachen kann
  • Anspruch oft bei Bürgergeld (SGB II) oder bei Kinderzuschlag/Wohngeld
  • Schulbedarf 2025: 130 Euro (1. Halbjahr) und 65 Euro (2. Halbjahr)
  • Wenn du unsicher bist: Beratung kann sortieren, welche Anträge du wo stellst

Deine nächsten Schritte

  • Prüfe: Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld – darüber läuft BuT oft mit.
  • Sammle Bescheide und Belege (Schule/Kita, Kosten).
  • Stelle den BuT-Antrag bei der zuständigen Stelle oder hol dir Unterstützung über den Hilfe-Finder NRW.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Manchmal reicht das Geld einfach nicht – und dann fühlt sich jeder Antrag wie ein zusätzlicher Berg an. Das geht vielen so. BuT-Leistungen sind genau dafür da: Damit dein Kind in Schule und Alltag nicht außen vor bleibt.

Wer BuT bekommen kann

BuT ist meist möglich, wenn du Bürgergeld (SGB II) bekommst oder Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhältst. Wichtig: Wenn du schon mal abgelehnt wurdest (z.B. beim Wohngeld), kann sich ein neuer Antrag lohnen.

Was BuT bezahlt

Typisch sind Hilfe für Schule und Teilnahmen zum Beispiel an Ausflügen oder Mitgliedschaften in Sportvereinen:

  • Schulbedarf: 2025 gibt es 130 Euro zum 1. Halbjahr und 65 Euro zum 2. Halbjahr.
  • Weitere Angebote (je nach Regelung vor Ort): Ausflüge, Lernförderung, Mittagessen, Vereins- oder Freizeitangebote.

So gehst du vor (einfacher Ablauf)

1) Kläre, ob du BuT über Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommst.

2) Sammle Nachweise: Bescheid, Schul-/Kita-Bestätigung, Kostenbelege.

3) Stelle den Antrag bei der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Wohngeldstelle/Kommunalstelle).

 

Hier findest du ausführliche Informationen zum BuT

Was oft durcheinandergerät: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld

  • Kinderzuschlag: bis 297 Euro pro Kind/Monat. Er wird nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate geprüft und kann nur bis max. 6 Monate rückwirkend beantragt werden.
  • Wohngeld: seit 2023 deutlich verbessert (u.a. Heizkosten- und Klimakomponente). Mehr Menschen haben Anspruch.
  • Bürgergeld: enthält Regelbedarf, Unterkunftskosten und oft Extra-Leistungen wie BuT. Für Alleinerziehende gibt es außerdem einen Mehrbedarf.

Wenn du Unterstützung brauchst

Gerade wenn mehrere Leistungen zusammenkommen, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Beratung kann mit dir sortieren, welche Leistung zuerst Sinn macht, welche Nachweise fehlen und wo du den Antrag abgibst. Über den Hilfe-Finder kannst du NRW-weit passende Beratungsstellen finden – ohne langes Suchen.

2025 liegt der Schulbedarf bei 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Ja, mit Kinderzuschlag hast du zusätzlich Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Auch bei Wohngeld können BuT-Leistungen möglich sein – das hängt von der zuständigen Stelle vor Ort ab.

Seit Januar 2023 wurde Wohngeld deutlich verbessert und erhöht. Es kann sich lohnen, neu zu beantragen, auch wenn es früher nicht geklappt hat.

Ja, maximal 6 Monate rückwirkend. Danach geht es nur ab dem Monat der Antragstellung.

Das hängt von Einkommen, Miete und Familiensituation ab. Wichtig ist: Kinderzuschlag + evtl. Wohngeld sollen helfen, SGB II zu vermeiden, wenn es knapp reicht. Wenn es nicht reicht, kann Bürgergeld die stabilere Absicherung sein.

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