Beistandschaft beim Jugendamt: Unterhalt durchsetzen und Vaterschaft klären
Wenn Unterhalt ausbleibt oder die Vaterschaft ungeklärt ist, kann dir die Beistandschaft im Jugendamt helfen. Die Beistandschaft ist kostenfrei für dich und freiwillig - wir erklären dir, wie du eine Beistandschaft beantragen kannst und welche Vorteil sie für dich hat.
Alles Wichtige auf einen Blick
- Beistandschaft Jugendamt Alleinerziehende: freiwillige Hilfe für dein Kind bei Unterhalt und Vaterschaft
- Du bleibst handlungsfähig: Du entscheidest, was beauftragt wird
- Das Jugendamt kann Unterhalt berechnen, anfordern und einen Unterhaltstitel ermöglichen
- Du kannst die Beistandschaft jederzeit beenden, wenn du sie nicht mehr brauchst
Deine nächsten Schritte
- Überleg kurz: Geht es bei dir eher um Beistandschaft Unterhalt oder Beistandschaft Vaterschaft (oder beides)?
- Ruf beim Jugendamt an und frag nach einem Termin bei der Beistandschaft
Was ist eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft ist Hilfe vom Jugendamt für dein Kind. Sie ist freiwillig. Der Beistand unterstützt dich vor allem bei Beistandschaft Unterhalt und Beistandschaft Vaterschaft. Du bleibst die entscheidende Person.
Für wen ist das gedacht?
Für alleinerziehende Mütter oder Väter. Typisch ist: Du kümmerst dich allein, der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt oder es ist unklar, wer rechtlich Vater ist.
Was kann das Jugendamt für dich tun?
Bei Unterhalt durchsetzen:
- Unterhalt berechnen und anfordern
- Unterhaltstitel erstellen lassen
- bei Bedarf Zwangsvollstreckung vorbereiten
Bei Beistandschaft Vaterschaft:
- Vaterschaft anerkennen lassen
- Vaterschaft gerichtlich klären
Beistandschaft beantragen: so läuft’s
- Antrag stellen (schriftlich oder vor Ort)
- Anliegen benennen: Unterhalt und/oder Vaterschaft
- Unterlagen mitbringen (Ausweis, Geburtsurkunde, Infos zum anderen Elternteil)
- dann übernimmt der Beistand die nächsten Schritte
Vorteile und mögliche Grenzen
Vorteile: Entlastung, klare Abläufe, mehr Sicherheit fürs Kind. Grenzen: Der Beistand entscheidet nicht über Umgang oder Sorgerecht. Du kannst die Beistandschaft jederzeit beenden.
Nein. Die Beistandschaft beim Jugendamt ist für dich kostenlos.
Nein. Du gibst kein Sorgerecht ab. Der Beistand handelt nur in den Bereichen, die du beantragst (Unterhalt und/oder Vaterschaft).
Ja. Du kannst sie jederzeit schriftlich beenden, wenn du sie nicht mehr möchtest.
Nein. Die Beistandschaft ist nicht für Umgang zuständig. Dafür gibt es andere Angebote beim Jugendamt oder in Beratungsstellen.
Ein Unterhaltstitel ist ein offizielles Papier, das festhält, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Damit kann der Unterhalt leichter durchgesetzt werden, wenn Zahlungen ausbleiben.