Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Unterhalt für das Kind, wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Wenn Unterhalt ausbleibt, wird es schnell eng – gerade, wenn du sowieso schon alles alleine stemmst. In diesem Artikel erfährst du, wer Unterhaltsvorschuss bekommt, wie hoch er 2025 ist und was du als Nächstes tun kannst.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Unterhaltsvorschuss hilft, wenn kein oder unregelmäßiger Unterhalt kommt oder zu wenig gezahlt wird.
  • Höhe 2025: 227 Euro (0-5), 299 Euro (6-11), 394 Euro (12-17) pro Monat.
  • Für 12-17 gelten Extra-Regeln, vor allem in Verbindung mit SGB II.
  • Anrechnung: 100% im Bürgergeld, 45% beim Kinderzuschlag, beim Wohngeld als Einkommen.

Deine nächsten Schritte

  • Prüfe kurz: Kommt Unterhalt gar nicht, unregelmäßig oder zu wenig? Dann kommt Unterhaltsvorschuss infrage.
  • Stelle den Unterhaltsvorschuss Antrag beim Jugendamt und nenne klar, dass Unterhalt ausbleibt oder schwankt.
  • Wenn du Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommst: Lass die Anrechnung mit prüfen, damit du nichts übersiehst.

Was ist Unterhaltsvorschuss – und wann hilft er dir?

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder nur unregelmäßig, kann Unterhaltsvorschuss euer Einkommen stabilisieren. Wichtig: Unterhaltsvorschuss ist für Kinder von Alleinerziehenden gedacht, wenn Unterhalt fehlt oder zu niedrig ist.

Unterhaltsvorschuss Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, wenn kein Unterhalt oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird – oder wenn Unterhalt (oder Waisenbezüge) unter dem Unterhaltsvorschuss liegt. Unterhaltszahlungen und Waisenbezüge werden angerechnet.

Unterhaltsvorschuss Höhe 2025

Die Höhe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.

  • 0 bis 5 Jahre: 227 Euro/Monat
  • 6 bis 11 Jahre: 299 Euro/Monat
  • 12 bis 17 Jahre: 394 Euro/Monat

Unterhaltsvorschuss Kind 12 bis 17: wichtige Extra-Regeln

Für Kinder von 12–17 Jahren gibt es Unterhaltsvorschuss nur, wenn

  • für das Kind keine SGB II-Leistungen bezogen werden, oder
  • mit dem Unterhaltsvorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden wird, oder
  • du im SGB II mindestens 600 Euro brutto verdienst.

Unterhaltsvorschuss Jugendamt: Antrag und praktische Schritte

Den Unterhaltsvorschuss Antrag stellst du beim Jugendamt. Wenn du unsicher bist, hilft es, das Ziel klar zu sagen: „Ich möchte Unterhaltsvorschuss beantragen, weil der Unterhalt nicht regelmäßig kommt.“ Wenn Unterhalt teilweise gezahlt wird: „Bitte prüfen Sie, ob die Zahlungen unter dem Unterhaltsvorschuss liegen.“ Viele Jugendämtern haben den Unterhaltsvorschuss-Antrag auf ihrer Website und d  kannst du den Antrag online ausfüllen.

Unterhaltsvorschuss Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld: was wird angerechnet?

  • Unterhaltsvorschuss Bürgergeld (SGB II): wird zu 100% angerechnet.
  • Kinderzuschlag: Unterhaltsvorschuss zählt zu 45% als Einkommen.
  • Wohngeld: Unterhaltsvorschuss zählt als Teil des Haushaltseinkommens.

Unterhalt zahlt nicht – was tun, wenn es nervlich zu viel wird?

Du musst das nicht allein sortieren. Eine gute Beratung kann mit dir klären, welche Leistung in deiner Lage am meisten bringt (Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld) und welche Unterlagen sinnvoll sind. Wenn du in NRW wohnst: Über den Hilfe-Finder kannst du NRW-weit passende Beratungsstellen finden – ohne langes Suchen.

Ja. Wenn Unterhalt nicht regelmäßig kommt oder unter der Höhe des Unterhaltsvorschuss liegt, kann ein Anspruch bestehen. Die Zahlungen werden angerechnet.

2025 sind es 227 Euro (0–5), 299 Euro (6–11) und 394 Euro (12–17) pro Monat.

Wenn du Bürgergeld (SGB II) bekommst, wird der Unterhaltsvorschuss zu 100% angerechnet. Er ersetzt dann einen Teil der Leistung, sorgt aber dafür, dass das Geld für dein Kind abgesichert ist.

Ja, aber mit Extra-Regeln: Es geht nur, wenn das Kind keine SGB II-Leistungen bekommt, oder mit dem Vorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden wird, oder du im SGB II mindestens 600 Euro brutto verdienst.

Beim Jugendamt. Du kannst dort klar sagen: „Ich möchte Unterhaltsvorschuss beantragen, weil der Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt wird.“ Die Jugendämter haben den Antrag mittlerweile auch auf ihren Websites. Du kannst den Antrag zum Unterhaltsvorschuss online ausfüllen

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