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06.06.2017

Unterhaltsvorschuss: Das müssen Alleinerziehende jetzt tun

Essen, 06.06.2017 Ab dem 1. Juli 2017 erhalten Trennungskinder ohne Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss vom Staat. Bislang hatten Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder nur wenig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, nur bis zum 12. Lebensjahr und nur für maximal sechs Jahre einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss. Nach der alten Regelung erhalten 103.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen den Unterhaltsvorschuss. Die Kommunen rechnen nach der Neuregelung mit einer Verdopplung der Anträge.  Den Vorschuss erhalten Kinder a