Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

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18.02.2021

Corona-Kinderkrankentage bleiben – aber 86 Prozent der Alleinerziehenden nutzen sie nicht

Essen, 18.02.2021 Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen haben dieses Jahr wegen der pandemiebedingten Schul- und Kitaschließungen doppelt so viele Kinderkrankentage wie im Vorjahr. Die Regelung bleibt auch nach dem 22.02. bestehen, wenn alle Eltern in Nordrhein-Westfalen ihre Kinder wieder in die Betreuung geben können. „Das ist eine gute Nachricht“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). „Doch das erweiterte Kinderkrankengeld ist für Alleinerziehende so gut wie wirkungslos." In einer nicht repräsentativen Umfrage hat der Verband Alleinerziehende befragt, ob sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen werden, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. 86 Prozent der Teilnehmenden gaben an, diese nicht zu nutzen.

Der Hauptgrund sind die hohen finanziellen Einbußen, 43 Prozent der Teilnehmenden gaben das in der Umfrage an. „90 Prozent des Nettolohns klingen erst einmal viel“, erklärt Nicola Stroop. „Doch davon werden die Sozialversicherungsbeiträge noch abgezogen. Die verbleibende Auszahlungshöhe reicht bei Eltern mit einem ohnehin niedrigen Nettoeinkommen nicht, um laufende Kosten zu decken,“ Der VAMV NRW regt deshalb an, die Höhe des Kinderkrankengeldes auf 100 Prozent des Nettolohnes aufzustocken.

Raufsetzen der Altersgrenze auf 14 Jahren

Viel Verantwortung im Job und das Gefühl über einen längeren Zeitraum nicht fehlen zu können, ist für 29 Prozent der Alleinerziehenden ein Grund, die Leistung nicht zu nutzen. 20 Prozent gaben an, sie hätten Angst den Job zu verlieren und würden deshalb trotz der hohen Belastung weiter zur Arbeit gehen. 15 Prozent haben keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld, weil sie (beziehungsweise das Kind) privat versichert sind oder weil das Kind älter als 12 Jahre alt ist. Bislang gilt beim Kinderkrankengeld eine Altersgrenze. Für Kinder, die das 12 Lebensjahr vollendet haben, kann diese Leistung nicht mehr beantragt werden. „Doch auch diese Altersklasse braucht beim Home Schooling Unterstützung. Wir fordern deshalb eine Anhebung der Altersgrenze auf mindestens 14 Jahre", so Nicola Stroop.

Um mit dem Kinderkrankengeld tatsächlich Verbesserungen für Familien und vor allem Alleinerziehende zu bewirken, muss bei dieser Leistung dringend nachgebessert werden", fordert der VAMV NRW. Es ist notwendig, Alleinerziehende weiter zu entlasten. In einer weiteren Umfrage zur aktuellen Belastungssituation gaben 46,7 Prozent an, dass die fehlenden Erholungsmöglichkeiten und die Vereinsamung eine große Belastung für sie seien. 34,3 Prozent sagten, dass die ständige Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und Begleitung des Home Schoolings und gleichzeitiges Home Office ihnen schwer zu schaffen macht.