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Datum: 01.09.2025 09:30 Uhr
Basiswissen Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Die gesetzlichen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ergänzt durch die „Düsseldorfer Tabelle“, den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte und Rechtsprechung. Nach einer Trennung ist für viele Alleinerziehende der Kindesunterhalt eine wichtige Einkommensquelle, so dass sie mit vielen Fragen dazu in die Beratung kommen:<u5:p></u5:p>
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- Wie berechnet sich der Unterhalt für das Kind? <u5:p></u5:p>
- Wie sehr beeinflusst der Umgang des unterhaltspflichtigen Elternteils die Höhe des Kindesunterhalts?<u5:p></u5:p>
- Welche Hilfe kann ich von den Jugendämtern erfahren?
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
online
Anmeldeschluss
28.08.2025
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77
Referent:in
Petra Birnstengel