Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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24.06.2025

VAMV-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag

Berlin, 24.06.2025 Der VAMV Bundesverband hat ausführlich Stellung genommen zum Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Zwar haben sich die Parteien auf Ziele und Vorhaben geeinigt, die das Leben von Alleinerziehenden verbessern können wie beispielsweise die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss. Andere Vorhaben sind dagegen zu vage formuliert oder stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Ob sie tatsächlich eine Verbesserung für Alleinerziehende bringen, muss sich noch zeigen. 

Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss

Der VAMV begrüßt, dass die neue Bundesregierung Reformbedarf beim Unterhaltsvorschuss angehen möchte wie zum Beispiel härtere Sanktionen gegen säumige Unterhaltsschuldner, etwa durch den möglichen Entzug des Führerscheins. Im zweiten Schritt will die neue Regierung das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen. Das wäre für Alleinerziehende eine zentrale Verbesserung, für die sich der VAMV seit Langem einsetzt. Für völlig unrealistisch hält der VAMV dagegen die Idee einen verbesserten Unterhaltsvorschuss durch einen höheren Rückgriff zu refinanzieren.  Um die wichtige Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Sand zu bauen, ist eine eigenständige Finanzierung notwendig, die im Bundeshaushalt als prioritär anerkannt ist. Der Rückgriff, also das Zurückholen von Unterhaltszahlungen,  liegt seit vielen Jahren bei ca. 20 Prozent. Für einen effektiveren Rückgriff sind weder ausreichende Personalressourcen noch gut geschultes Personal in den Kommunen vorhanden.

Flexibilisierung der Arbeitszeit bedeutet Rückschritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der VAMV kritisiert, dass einige Vorhaben im Koalitionsvertrag kaum miteinander vereinbar sind wie beispielsweise die Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. ist Auch die Wiedereinführung umfassender Sanktionen in der Grundsicherung und die Abschaffung der Karenzzeit bei Unterkunftskosten über der Angemessenheitsgrenze gefährden „nebenbei“ auch die Existenzsicherung von Kindern.

Miterlebte Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung

Es gilt außerdem, die Reformen im Familienrecht so fortzuführen, dass Kinder in allen Umgangsmodellen durch einen substanziellen Unterhalt ggf. bei beiden Eltern gut versorgt sind und der Gewaltschutz in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren Vorrang hat. Miterlebte Gewalt gegen den hauptbetreuenden Elternteil ist immer auch Gewalt gegen das Kind. Grundlegend dafür ist aus Sicht des VAMV eine gesetzliche Fortbildungspflicht für alle am Verfahren beteiligten Professionen nach verbindlichen Curricula durch zertifizierte Anbieter, um wissenschaftlich fundierte Inhalte zu garantieren und eine Haltung zu fördern, die kindzentriert und gewaltsensibel ist. 

Reformen im Steuer- und Sozialrecht und in Familien investieren

Der VAMV ruft die neue Bundesregierung auf, Investitionen in Familien als Investitionen in die Zukunft zu begreifen und in relevanten gesellschaftlichen Bereichen wie dem Sozialrecht, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht, der Bildung und Kinderbetreuung oder dem Familienrecht entschlossen Reformen auf den Weg zu bringen. 

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