Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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08.06.2026

VAMV-BDV in Hagen: Fokus auf Sozialstaatsreform

Rund 60 Delegierte aus ganz Deutschland tagten am 6. und 7. Juni 2026 in NRW. Auftakt war eine Fachtagung zu Reformplänen im Sozialstaat.

Hagen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat seine Bundesdelegiertenversammlung (BDV) am 6. und 7. Juni 2026 in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Rund 60 Delegierte, viele selbst alleinerziehend, kamen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Begrüßt wurden sie von NRW-Familienministerin Verena Schäffer anlässlich des 50-jährigen Bestehens des VAMV NRW. Am Samstag stand zunächst eine Fachtagung zur Sozialstaatsreform auf dem Programm, am Samstagnachmittag und Sonntag folgte die BDV mit Anträgen.

Die Fachtagung trug den Titel „Einfacher, gerechter, kostengünstiger? Herausforderungen der Sozialstaatsreform aus der Perspektive Alleinerziehender“. Im Mittelpunkt standen die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und die Frage, wie Reformen gestaltet werden müssen, damit sie die Lebensrealität von Einelternfamilien berücksichtigen und finanzielle Stabilität stärken.

In einem Vortrag erläuterte Jörg Plewka (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Ziele und Ansatzpunkte der Reformvorschläge. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage, wie viel vom eigenen Einkommen bei Sozialleistungen tatsächlich bleibt. Dazu stellte Dr. Maximilian Sommer (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) Optionen für neue Anrechnungsregeln vor und diskutierte, wie sich der Übergang in wirtschaftliche Eigenständigkeit besser unterstützen lässt.

Am Nachmittag arbeiteten die Teilnehmenden in parallelen Workshops an konkreten Baustellen. Im ersten Workshop ging es um das Harmonisierungs­potenzial im Sozialrecht und darum, ob und wie der Begriff „alleinerziehend“ rechtlich einheitlicher gefasst werden kann. Hintergrund ist, dass unterschiedliche Definitionen in Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Grundsicherung zu Unklarheiten und Bruchstellen führen können.

Ein zweiter Workshop befasste sich mit der diskutierten Idee, beim Bezug bestimmter Sozialleistungen keinen Unterhaltsvorschuss mehr zu gewähren. Diskutiert wurde, ob dies Bürokratie abbauen könnte oder ob neue Widersprüche entstehen würden. Im Fokus stand dabei die Bedeutung des Unterhaltsvorschusses für die finanzielle Absicherung von Kindern in Einelternfamilien und die Frage, welche Folgen eine Änderung für Familien und Verwaltung hätte.

Im dritten Workshop stand das soziokulturelle Existenzminimum und soziale Teilhabe im Kontext der Sozialstaatsreform im Mittelpunkt. Erörtert wurde, welche Anpassungen nötig wären, um Bedarfe realitätsgerechter abzubilden, und welche Rolle dabei zusätzliche Bedarfe spielen können, etwa im Zusammenhang mit Umgangsregelungen.

Die Ergebnisse der Workshops wurden anschließend im Plenum vorgestellt. Die VAMV-Bundesvorsitzende Daniela Jaspers zog ein Resümee und verabschiedete die Teilnehmenden. Die anschließende Bundesdelegiertenversammlung am Samstagnachmittag und Sonntag diente der verbandlichen Arbeit, insbesondere der Beratung und Beschlussfassung von Anträgen.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat einen umfangreichen Empfehlungskatalog vorgelegt. Ziel ist ein transparenterer, einfacher zugänglicher und effizienter Sozialstaat, der Kosten senkt, Erwerbsarbeit finanziell stärker belohnt und gleichzeitig das Schutzniveau erhält. Vorgesehen sind unter anderem vereinheitlichte Rechtsbegriffe, vereinfachte Leistungen und eine bessere Abstimmung. Perspektivisch sollen Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach SGB II und XII in einer integrierten Sozialleistung gebündelt und Transferentzugsraten neu justiert werden. Da Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig auf Leistungen angewiesen sind und sich Anrechnungen im heutigen System oft nachteilig auswirken, wurde bei der Tagung besonders betont, dass Reformen armutsfest ausgestaltet sein und verlässliche Rahmenbedingungen für Kinder und Eltern schaffen müssen.