Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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18.06.2026

Praxis Talk zum geplanten Kindschaftsrecht

Beraterinnen aus NRW und eine Fachanwältin diskutierten mit dem VAMV geplante Änderungen zu Alltagssorge, gemeinsamer Sorge und Umgangsvereinbarungen.

In einem Praxis Talk hat der VAMV mit Beraterinnen aus NRW-Anlaufstellen für Alleinerziehende, der Fachanwältin für Familienrecht, Karola Rosenberg geplante Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht diskutiert. Anlass ist ein Referentenentwurf zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrecht Modernisierungsgesetz, KiMoG).

Ziel der Diskussion war es, Erfahrungen aus der Praxis frühzeitig zu bündeln und sichtbar zu machen, insbesondere mit Blick auf Schutz, Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen für Kinder und ihre alleinerziehenden Eltern. 

Der VAMV wird die kritischen Punkte in den Gesetzgebungsprozess einbringen und eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgeben.

Themen des Praxis-Talks: Alltagsentscheidungen, Umgangsvereinbarungen und gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung

Thema waren drei Punkte: neue Entscheidungsbefugnisse im Alltag für beide Eltern in ihrer jeweiligen Betreuungszeit, die automatische Begründung gemeinsamer Sorge nach Vaterschaftsanerkennung ohne Widerspruch binnen vier Wochen sowie die stärkere Berücksichtigung von Elternvereinbarungen im gerichtlichen Umgang, auch wenn diese gescheitert sind.

Alltagsentscheidungen: neues Vetorecht?

Die geplanten erweiterten Entscheidungsbefugnissen in Angelegenheiten des täglichen Lebens durch den Umgangselternteil wurden kritisch gesehen. Die Neuregelung soll auch Residenzmodelle erfassen. Bei hohem Konfliktniveau drohen weitere Streitpunkte, die rechtlich mit der bisherigen Lösung klar geregelt sind. Praktisch droht ein Vetorecht nun auch für alltägliche Entscheidungen, zum Beispiel zur Wahl des Kinderarztes.

Die Beraterinnen berichteten, dass Beratungsstellen ohnehin versuchen, beide Eltern in Sorge- und Umgangsverantwortung einzubeziehen. In den Beratungssettings werden Sorgerechts-, Alltags- und Umgangsfragen in individuellen Absprachen häufig zusammen vereinbart. Es besteht die Gefahr, dass Eltern diese komplexen Absprachen auf der neuen gesetzlichen Grundlage erneut aufgerollen wollen, wofür in Jugendämtern und Beratungsstellen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Umgangsvereinbarungen: neue Hemmschwelle für außergerichtliche Eingung?

Die geplante Berücksichtigung von außergerichtlichen Umgangsvereinbarungen - auch, wenn sie schon gescheitert sind - in gerichtlichen Verfahren wurde kontrovers diskutiert. Zum einen gab es die Kritik, dass die Hemmschwelle für außergerichtliche Einigungen steigen könnte, wenn Vereinbarungen nicht mehr „folgenlos“ erprobt werden können. Gleichzeitig ist es ein möglicher Vorteil, wenn Gerichte an vorhandenen Absprachen anknüpfen können, statt immer wieder bei Null zu beginnen. Allerdings werden Vereinbarungen faktisch schon heute häufig aus Kontinuitätsgründen berücksichtigt. Es droht eine Überregulierung durch die Gesetzespläne.

Ablehnung für gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung

Die Regelung, wonach die gemeinsame Sorge schon mit der Vaterschaftsanerkennung. Alleinerziehende Schwangere müssen so viele Dinge gleichzeitig regeln, dass eine vier-Wochen-Frist für eine so weitreichende Entscheidung viel zu wenig ist. Daran ändert auch die geplante Informationspflicht durch die Behörden nichts.