Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Unterhaltsvorschuss nicht streichen!

Unterhaltsvorschuss nicht streichen!

Petition gegen Sparpläne beim Unterhaltsvorschuss

Es gibt Pläne, den Unterhaltsvorschuss für hunderttausende Kinder zu streichen, betroffen wären:

  • Kinder ab 12 Jahre 
  • Kinder, die schon 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen
  • Kinder, die Bürgergeld/Grundsicherung bekommen
  • Kinder, die Kinderzuschlag bekommen

Das darf nicht passieren!

 

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Schütze den Anspruch von mehreren Hunderttausend Kindern auf Unterhaltsvorschuss. Unterstütze die Kampagne gegen die Sparpläne mit deiner Unterschrift. Zeichne und teile die Petition. Setze ein klares Statement gegen die Sparpläne!

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Worum geht es genau bei den Sparplänen?

 



 

Es gibt Pläne, den Unterhaltsvorschuss für hunderttausende Kinder zu streichen.

Das geht aus Vorschlägen der Sozialstaatskommission und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Kanzleramts hervor. Lapidar heißt es in den Papieren:

  • „Die Ausweitung der Leistungsberechtigung mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Januar 2017 sollte zurückgenommen werden.“[1] 
  • „Die Kommission empfiehlt, den Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen zu beenden.“[2]

855.000 Kinder bekommen zur Zeit Unterhaltsvorschuss, weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Mehrere Hunderttausend Kinder werden dann ihren Anspruch verlieren. Das darf nicht passieren!

Unsere Forderungen

  1. Keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss
  2. Unterhaltsvorschuss für alle Kinder von Alleinerziehenden – auch wenn Sozialleistungen bezogen werden
  3. Kindergeld lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen 
jetzt Petition unterschreiben

 

Was bedeutet "Unterhaltsvorschuss"?

Kinder unter 18 Jahren, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen, haben Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Das sind in Deutschland im Jahr 2024 855.642 Kinder gewesen.

Für diese Kinder springt der Staat ein. Sie bekommen je nach Alter des Kindes bis zu 227, 299 oder 394 Euro pro Monat Unterhaltsvorschuss. Das Geld soll durch den sogenannten Rückgriff vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden – in der Theorie! Denn: Jährlich werden 3,24 Mrd Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt und nur 544 Mio Euro zurückgeholt! Die Rückholquote beträgt gerade mal 17%!

Die Sparpläne sparen bei den Falschen!

Nicht  bei den Kindern sparen. Das Geld bei den Unterhaltspflichtigen zurückholen!

Statt sich um einen funktionierenden Rückgriff zu kümmern, werden die Falschen weiter belastet: Kinder in Alleinerziehenden-Familien. Alleinerziehende und ihre Kinder sind jetzt schon die Familienform mit der höchsten Armutsquote. Ihr Haushaltseinkommen liegt durchschnittlich bei der Hälfte von Paarfamilien mit der gleichen Kinderzahl. Ein weiteres Loch im Haushaltsbudget von bis zu 227-394 Euro pro Kind sind absolut inakzeptabel!

Auch für Familien im Bürgergeld/Grundleistungsbezug hat der Unterhaltsvorschuss eine Bedeutung. Auch, wenn das Geld bei der Sozialleistung angerechnet wird: Es zeigt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil eine finanzielle Verantwortung für sein Kind hat.

 

zur Petition

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Versprechen einlösen: Rückgriff erhöhen, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld besser abstimmen!

Statt am falschen Ende zu sparen, fordern wir die Bundesregierung auf, ihre eigenen Pläne aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Dort heißt es zum Unterhaltsvorschuss:

„Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen. Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verschärfen, insbesondere durch die Einführung der unterjährigen Auskunftspflicht. Wir werden die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner überprüfen. In einem nächsten Schritt wollen wir Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“ [3]  

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Unterzeichne jetzt diese Petition und setze ein klares Zeichen: Der Unterhaltsvorschuss darf nicht gestrichen werden!

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Quellenangaben

[1] Vorschlagsbuch "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen,  Regelungsbereich III Vorschlag 1, S. 106, veröffentlicht von Der Paritätische Gesamtverband, Drohender Kahlschlag im Sozialen
[2] Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, Empfehlung 13, S. 28
[3] CDU, CSU, SPD, Verantwortung für Deutschland, S. 100