Datum: 28.09.2026 10:00 Uhr
Unterhalt im Wechselmodell
Das Wechselmodell ist eines von vielen verschiedenen Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien. Abweichend von dem gesetzlich geregelten Regelfall "eine betreut, einer zahlt", betreuen beide Eltern zu gleichen Anteilen das Kind. Wie wirkt sich das auf den Barunterhaltsanspruch des Kindes aus?
- Wer zahlt Unterhalt, wenn das Kind bei beiden Eltern lebt?
- Muss im Wechselmodell überhaupt Unterhalt gezahlt werden?
- Wie sind Kosten für Mehr- und Sonderbedarfe zu berücksichtigen?
- Wie wirkt sich das Wechselmodell auf Sozialleistungen aus?
- Wer erhält das Kindergeld?
Unsere Expertin Petra Birnstengel ist Juristin und Referentin zum Kinder- und Jugendhilferecht beim Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF).
Nach dem Input besteht die Möglichkeit, Fragen aus der Beratungspraxis zu stellen. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.
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Landesfachstelle Alleinerziehende
Janine vom Stein
vom-stein@vamv-nrw.de
0201 82 774-97