Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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22.03.2018

60 Jahre sind genug – Resolution gegen das Ehegattensplitting

Essen, 22.03.2018.  Die Bundesrepublik hat vor 60 Jahren das Ehegattensplitting als ein Besteuerungsverfahren für Eheleute eingeführt. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW hat nun festgehalten, dass die staatliche Förderung in Höhe von jährlich insgesamt 24 Milliarden Euro ausdrücklich nicht an das Vorhandensein von Kindern gebunden ist, sondern an den Trauschein. Das Ehegattensplitting ist damit keine Familienförderung. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW beurteilt das Ehegattensplitting als ungerecht und fordert die Politik auf, eine gerechte Förderung für alle Familien einzuführen. „Das Ehegattensplitting war nie als Familienförderung gedacht“, sagt Nicola Berkhoff, Vorstandsfrau des VAMV NRW. „Tatsächlich hat die Politik es genutzt, um die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv zu machen“. Ein Ziel, das kein Politiker heute noch ernsthaft verfolgen würde.

15.03.2018

MAEP: Alleinerziehende können sich in interaktiver Karte vernetzen

Essen, 15.03.2018.  Alleinerziehende aus Nordrhein-Westfalen können sich jetzt ganz unkompliziert mit anderen Alleinerziehenden vernetzen. Der VAMV NRW hat mit Unterstützung des Ministeriums für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die interaktive Karte MAEP entwickelt. Unter www.vamv-nrw.de/vor-Ort  entsteht mit MAEP ein Vernetzungs-Tool, das Alleinerziehende verbindet

22.11.2017

Wer mehr verdient, zahlt weniger

Essen, 22.11.2017 Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) ruft gemeinsam mit seinem Bundesverband zum Protest gegen die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ auf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat Anfang November die neuen Unterhaltssätze für Trennungskinder bekannt-gegeben. „Das Ergebnis ist eine Katastrophe“, resümiert Nicola Berkhoff, VAMV NRW-Vorständin. „Noch mehr Kinder werden unterhaltsmäßig auf das bloße Existenzminimum zurückgeworfen. Für die zahlenden Elternteile gilt: Wer wenig verdient, zahlt künftig mehr. Wer viel verdient, zahlt weniger. Diese Entscheidung der Familienrichter ist nicht nachzuvollziehen.“