Essen, 29.04.2020. Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) begrüßt die Öffnung der Notbetreuung für erwerbstätige Alleinerziehende in NRW. „Insbesondere dass die Arbeit im Home Office berücksichtig wird, ist ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der alleinerziehenden Mütter und Väter“, stellt Nicola Stroop, Vorstand VAMV NRW, fest. In der Praxis zeigen sich allerdings weiterhin Schwierigkeiten. Anlässlich der Aktuellen Stunde am 30. April 2020 im NRW-Landtag zu der Situation von Familien und Kindern in der Corona-Krise wendet sich der VAMV NRW deshalb mit einem Brief an die Politik und fordert Nachbesserungen.
„Zum Teil gibt es willkürliche Entscheidungen seitens einiger Kita- bzw. Schulleitungen. Es bedarf einer einheitlichen, korrekten Umsetzung, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat. Diese muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Eigene Regelungen oder Interpretationen seitens der Kitaleitung oder Schule müssen unterbunden werden. Alleinerziehende brauchen Klarheit“, fordert Nicola Stroop. Weitere Forderungen des VAMV NRW in dem Brief sind:
- Für die systemrelevanten Berufe (Pflege, Einzelhandel) muss die Notbetreuung weiterhin in den Randzeiten und am Wochenende gesichert werden. Die Arbeitszeiten dieser Branchen sind nicht durch die Regelöffnungszeiten der Kita oder Schule abgedeckt und stellen insbesondere Alleinerziehende vor eine zusätzliche Belastung.
- Auch Schulunterricht, eine schulische Ausbildung, Umschulungen oder Studium sind für Alleinerziehende derzeit nicht parallel zur Kinder-betreuung zu stemmen. Der Unterricht oder die Vorlesungen werden häufig online durchgeführt. Alleinerziehende mit kleinen Kindern können daran in vielen Fällen nicht teilnehmen. Gleichzeitig ist die Finanzierung (z.B. BAföG) häufig nur auf einen befristeten Zeitrahmen angelegt. Auszeiten sind nicht vorgesehen und nicht finanzierbar.
- Alleinerziehende in besonderen Lebenslagen, die zum Beispiel ein Kind mit Behinderung pflegen oder selbst gesundheitliche Einschränkungen haben, sollten ebenfalls einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Sie müssen eine besondere Belastungssituation meistern und benötigen Unterstützung.
- Nicht für alle Alleinerziehenden ist der Zugang zur Notbetreuung derzeit die optimale Lösung. Gehört ein*e Alleinerziende*r selbst oder das Kind zu einer Risikogruppe kann es unter Umständen geboten sein, weiterhin die Betreuung zu Hause zu übernehmen. Für diesen Fall würde nach derzeitiger Regelung aber kein Anspruch auf die Lohnersatzleistung nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen. D.h. die Familie hätte kein Einkommen. Hier müsste nachgebessert werden, wie es z.B. durch ein Corona-Elterngeld möglich wäre.
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