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11.07.2018

VAMV NRW fordert Abschaffung des Ehegattensplittings

 

Essen, 11.07.2018. Das Ehegattensplitting feiert in diesem Jahr seinen 60. Geburtstag. Am 18.07.1958 hat die Bundesregierung das bis heute geltende Steuermodell für Ehegatten beschlossen; am 24.07.1958 ist es in Kraft getreten. Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) sagt: „60 Jahre sind genug“. Das Ehegattensplitting ist nicht gerecht, denn nicht alle Familien profitieren gleichermaßen davon. Außerdem ist es ein fataler Fehlanreiz: „Tatsächlich hat die Politik es genutzt, um die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv zu machen“, sagt Nicola Berkhoff vom VAMV NRW. 

Seit 60 Jahren gilt in Deutschland ein Steuersystem, das Kinderarmut begünstigt. Die Kombination aus den falschen steuerlichen Anreizen des Ehegattensplittings und fehlender Kinderbetreuung verhindert die Erwerbstätigkeit von Frauen. Denn beim Ehegattensplitting ist der finanzielle Vorteil umso größer, je stärker ein Ehepartner seine Erwerbstätigkeit einschränkt. In den meisten Fällen ist das die Frau. Das begünstigt Kinderarmut. Die Bertelsmann Stiftung zeigt jüngst in ihrer Studie „Aufwachsen in Armutslagen. Zentrale Einflussfaktoren für die soziale Teilhabe“ (06/2018), dass „die Erwerbssituation der Mutter einen erheblichen Einfluss darauf hat, ob ein Kind in finanziell gesicherten Verhältnissen aufwächst oder nicht“. 

Familienförderung funktioniert nicht über Steuermodelle

Wer heute Familien fördern möchte, kann nicht mit Steuermodellen wie Ehegatten- oder Familiensplitting arbeiten. In beiden Systemen profitieren Besserverdiener deutlich mehr als Normal- oder Geringverdiener. „Wir brauchen einen Systemwechsel hin zu einer Förderung, die vom Kind ausgeht, wie es beispielsweise die Kindergrundsicherung macht“, fordert Nicola Berkhoff. „Sie garantiert die Existenzsicherung jedes Kindes und fasst sämtliche kindbezogenen Transfers wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschussleistungen und Kinderzuschlag zusammen.“ Die Kindergrundsicherung schafft im Gegensatz zu den genannten Steuermodellen soziale Gerechtigkeit und stellt eine direkte Förderung von Kindern dar – unabhängig von der Familienform der Eltern.

Schon im März dieses Jahres hatte die Mitgliederversammlung des VAMV NRW in einer Resolution eine gerechte Familienförderung und die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert. Die vollständige Resolution finden Sie als PDF-Datei im Anhang dieser Mail. 

<Fakten rund ums Ehegattensplitting>

  • Rund die Hälfte der Verheirateten, die vom Ehegattensplitting profitieren, haben keine Kinder im Haushalt.
  • Das Ehegattensplitting kostet dem Staat rund 24 Mrd. Euro im Jahr.
  • 42 Prozent der in Deutschland lebenden Mütter geben zu Beginn der Familiengründung ihren Beruf auf und kehren später ins Berufsleben zurück.
  • Frauen arbeiten deutlich häufiger in sozialen Bereichen, die oft schlecht bezahlt sind; sie sind zudem immer mehr in Mindestlohnverhältnissen tätig.
  • 63 Prozent der verheirateten Frauen (30-50 Jahre) verdienen weniger als 1000 Euro netto im Monat.
  • Jede 3. Ehe wird geschieden.
  • Drei Viertel aller Alleinerziehenden erhalten für ihre Kinder keinen regelmäßigen Mindestunterhalt.
  • 38,4 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte beziehen SGB II-Leistungen.
  • 68 Prozent aller Alleinerziehenden sind von Armut bedroht.

 

 
Über den VAMV Landesverband NRW

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. ist seit 1976 der landesweite Zusammenschluss der Einelternfamilien zu einer Interessen-vertretung. Gemeinsam mit dem VAMV Bundesverband und den Verbänden und Gruppen auf Ortsebene arbeiten seine Mitglieder an einem Ziel: der gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Gleichstellung der Einelternfamilie mit allen anderen Familienformen.  www.vamv-nrw.de

 

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