23.06.2021
Essen, 23.06.2020. Am Montag hat sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem geplanten Kinderbonus beschäftigt. „Die Anrechnung des Kinderbonus an den Kindesunterhalt sehen wir kritisch, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verbands allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). „Ein Aspekt, der in der Diskussion viel zu kurz kommt, ist der große bürokratische Mehraufwand, den der Kinderbonus verursachen wird“, warnt Stroop: „Da wo der Unterhalt strittig ist oder beispielsweise nur nach einer Pfändung fließt, fällt ein enormer Mehraufwand an. Betroffen sind nicht nur die Alleinerziehenden, sondern auch die beteiligten Jugendämter, wenn diese den Unterhalt für die Kinder verfolgen. Das betrifft circa 600.000 Kinder bundesweit.“ Der VAMV NRW fordert deshalb, die Ausnahmeregelung in der Anrechnung des Kinderbonus auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch auszuweiten. Nur so kommt der Kinderbonus wirklich in den Ein-Elternfamilien an und wird seinem Anspruch gerecht, eine unbürokratische Leistung zu sein.
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann in der derzeitigen Planung des Kinderbonus ‘seinen’ Anteil in Höhe von 150 Euro von seinem zu entrichtenden Unterhalt abziehen. Selbst ein Elternteil, welches sich in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht um die Kinderbetreuung gekümmert habe, profitiert damit von dem Kinderbonus. (Fast 60 Prozent aller Trennungskinder haben keinen oder nur selten Kontakt zum Vater.) Diese Tatsache hat unter Alleinerziehenden zu Wut und Unverständnis geführt. Der Kinderbonus werde dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt habe, da hier die Kosten für das Kind entstünden, erklärte die Geschäftsführerin des VAMV Bundesverbandes, Miriam Hoheisel, in der Anhörung im Finanzausschuss. Alleinerziehende hätten Mehrausgaben wegen der Corona-Krise, etwa weil das Mittagessen in Schule und Kita weggefallen sei und günstige Lebensmittel gleichzeitig zur Mangelware geworden seien.
Beim VAMV NRW haben sich viele Alleinerziehende mit Fragen zum Kinderbonus gemeldet. „Es haben sich etliche Fallkonstellationen gezeigt, die deutlich machen, dass der Kinderbonus, so wie er jetzt geplant ist, etliche Schnittstellen beschäftigen wird“, erklärt Nicola Stroop vom VAMV NRW. „Zahlungseingänge müssen kontrolliert, Pfändungsbeschlüsse geändert und Ansprüche neu berechnet werden. Teilweise entstehen Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss – und das alles für nur zwei Monate.“