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02.09.2021

Vereinbarkeit nicht in Sicht

Essen, 02.09.2020 Wer kompensiert den Verdienstausfall eines allein erziehenden Elternteils, wenn dieser nicht arbeiten kann, weil eines seiner Kinder in Quarantäne ist und deswegen nicht in die Schule/Kita gehen kann? Wer übernimmt die Kinderbetreuung, wenn Schulen aufgrund eines hohen Krankenstandes wieder den Distanzunterricht einführen? Über die Corona Krisenhotline für Alleinerziehende erreichen den Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) aktuell viele Nachfragen verunsicherter Alleinerziehender. „Hier braucht es unbürokratische Lösungen“, fordert Nicola Stroop, Vorstand VAMV NRW.

„Wer Kinder hat, muss gerade täglich damit rechnen, nicht zur Arbeit gehen zu können, weil das Kind betreut werden muss“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des VAMV NRW. „Alleinerziehende berichten uns, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wieder schließen beziehungsweise einzelne Gruppen oder Klassen nach Hause geschickt werden wegen eines Corona-Falls beim Personal oder den zu betreuenden Kindern.“ Einzelne Kommunen haben angekündigt, das mit dem Ende der Maskenpflicht in den Schulen Mitschüler*innen eines*r Corona-Erkranken als Kontaktperson ersten Grades eingestuft und damit in Quarantäne geschickt werden. Und dazu kommen weitere Einrichtungen, die schließen, da der Krankenstand saisonbedingt schon jetzt zu hoch ist und Vertretungen nicht gewährleistet werden können. Eins bleibt bei allen Fällen gleich: Eltern bleibt es überlassen, flexibel zu reagieren und die Kinderbetreuung fast täglich neu zu organisieren.

Diese nachvollziehbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stellen Alleinerziehende allerdings vor die kaum realisierbare Herausforderung, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung erneut allein zu stemmen. In vielen Fällen gibt es keinen zweiten Erwachsenen, der Lücken in der Kinderbetreuung mit auffangen kann. Viele Alleinerziehende haben ihren Urlaub bereits aufgebraucht, um die Kinderbetreuung in den vergangenen Monaten sicherzustellen und/oder zahlreiche Minusstunden aufgebaut, so dass weitere Fehlzeiten nicht mehr über Arbeitszeitkonten abgefangen werden können.

Strukturelle Probleme nicht ins Private verlagern

Wenn Kitas und Schulen geschlossen oder Kinder aufgrund eines Corona-Falles nach Hause geschickt werden, fällt eine wichtige Infrastruktur für Alleinerziehende weg. Dies muss kompensiert werden etwa durch Lohnersatzleistungen oder zusätzliche Betreuungsangebote, so die Forderung des VAMV NRW. Gerade Alleinerziehende brauchen die Sicherheit, dass sie Beruf und Kinderbetreuung auch in Krisenzeiten vereinbaren können. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen seitens der Politik vorausschauend geschaffen werden. „Es kann nicht sein, dass strukturelle Probleme wie fehlendes Personal oder fehlende bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote ins Private verlagert und die Familien mit der Lösung dieses Problems alleingelassen werden“, fordert Nicola Stroop.

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