07.03.2022 In Trennungsfamilien haben beide sorgeberechtigten Elternteile Anspruch auf Kinderkrankentage, unabhängig davon, an welcher Adresse das Kind gemeldet ist. Kinderkrankentage können bei Bedarf auch zwischen den Elternteilen aufgeteilt beziehungsweise übertragen werden. Eine alleinerziehende Mutter hatte sich an die Hotline für Alleinerziehende gewandt, da die Krankenkasse dem sorgeberechtigten Vater verweigert hatte, Kinderkrankenktage in Anspruch nehmen zu können. Wir haben bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nachgefragt.