Essen, 07.11.2017 „Mehr Geld für Trennungskinder“ lautet die Schlagzeile in vielen Medien, nachdem die aktualisierten Bedarfssätze der „Düsseldorfer Tabelle“veröffentlicht wurden. Tatsächlich aber profitieren nur minderjährige Kinder, die bisher mit dem Mindestunterhalt auskommen mussten, von der Neuregelung der Bedarfssätze. Sie erhalten wenige Euro mehr im Monat.
mehr