Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitwirkungspflicht beim Unterhaltsvorschuss: Was ist zumutbar – und was nicht?

Unterhaltsvorschuss kann eure finanzielle Lage stabilisieren. In diesem Artikel erfährst du, was die Mitwirkungspflicht beim Unterhaltsvorschuss konkret bedeutet, welche Infos zur Vaterschaftsfeststellung wichtig sind und wo es Grenzen gibt.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Mitwirkungspflicht heißt: Du gibst dem Jugendamt die Infos, die du hast, und unterstützt bei Vaterschaftsfeststellung und Aufenthaltsermittlung.
  • Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 3 UVG und §§ 60 ff. SGB I.
  • Verweigern von nötigen Auskünften kann zur Ablehnung oder zum Wegfall führen.
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Deine nächsten Schritte

  • Schreibe alle Infos zum anderen Elternteil auf (auch alte Adressen, Kontakte, Zeitraum).
  • Stelle den Antrag beim Jugendamt und sag offen, welche Angaben dir fehlen und warum.
  • Wird Unterhaltsvorschuss abgelehnt: Widerspruch einlegen und Anwält*in aufsuchen

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Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

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Was bedeutet Mitwirkungspflicht beim Unterhaltsvorschuss?

Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst, musst du an der Aufklärung, wer der unterhaltspflichtige Elternteil ist, mitwirken. Das gilt vor allem bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Ermittlung des anderen Elternteils — allerdings nur soweit dir das wirklich möglich ist.

Mitwirkung heißt: Du hilfst dem Jugendamt dabei, den anderen Elternteil zu finden und Unterhalt durchzusetzen. Grundlage sind das Unterhaltsvorschussgesetz, insbesondere § 1 Abs. 3 UVG, und die allgemeinen Mitwirkungspflichten in §§ 60 ff. SGB I.

Praktisch heißt das: Du machst richtige und vollständige Angaben, soweit du sie hast. Und du reichst Unterlagen nach, wenn du sie bekommen kannst.

Wann kann Unterhaltsvorschuss wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden?

Der Antrag kann scheitern, wenn du nötige Auskünfte verweigerst oder nicht bei wichtigen Schritten mitmachst. Typisch ist das, wenn du

  • keine Angaben zum anderen Elternteil machst, obwohl du welche hast,
  • nicht bei der Vaterschaftsfeststellung mitwirkst,
  • nicht bei der Klärung des Aufenthalts des anderen Elternteils mithilfst.

Welche Angaben musst du zur Vaterschaftsfeststellung machen?

Du gibst alles an, was du weißt – was du nicht weißt, kannst du nicht angeben. Das können sein:

  • Name, Geburtsdatum, letzte Adresse
  • Arbeitgeber, Telefonnummer, E-Mail, Social-Media-Kontakt
  • wann und wo ihr euch kennengelernt habt
  • Zeitraum, in dem die Schwangerschaft entstanden sein kann

Das kannst du sagen, wenn du wenig weißt: „Ich habe nur diese Infos. Mehr habe ich nicht und kann ich nicht beschaffen.“

Welche Rolle spielt die Beistandschaft?

Eine Beistandschaft ist Hilfe vom Jugendamt. Sie kann z.B. dabei unterstützen, die Vaterschaft festzustellen und Unterhalt geltend zu machen.

Viele Behörden sehen es als zumutbar an, eine Beistandschaft zuzulassen, weil sie dich entlasten kann: Du musst dann nicht alles allein klären, sondern bekommst eine feste Ansprechperson.

Hier findest du mehr Infos zur Beistandschaft

Ab wann besteht die Mitwirkungspflicht?

Die Mitwirkung startet mit der Antragstellung. Wenn du später ausreichend mitwirkst, kann Unterhaltsvorschuss ab dann bewilligt werden – nicht zwingend rückwirkend für frühere Zeiträume.

Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht?

Wenn Mitwirkung fehlt, kann der Unterhaltsvorschuss abgelehnt werden oder wegfallen. Wenn Angaben falsch oder unvollständig sind, kann es außerdem zu Rückforderungen kommen.

Wenn dein Antrag abgelehnt wird wegen fehlender Mitwirkung: Lege Widerspruch ein (Frist im Bescheid beachten und Zustellungsnachweis aufbewahren!) und suche dir eine*n Anwält*in.

Nicht automatisch. Wichtig ist, dass du alles angibst, was du weißt, und keine Infos zurückhältst. Unmögliche Schritte musst du nicht leisten.

In der Regel geht es um Auskünfte und Unterlagen, nicht darum, dass du selbst Kontakt herstellen musst. Wenn Kontakt für dich unzumutbar ist, sprich das früh an.

Dann gib genau diese wenigen Informationen an (z.B. Name, letzter Wohnort, Kontaktwege, Zeitraum). Sag klar, dass du nicht mehr weißt.

Eine Beistandschaft ist Unterstützung durch das Jugendamt. Sie wird oft als zumutbare Mitwirkung gesehen, weil sie dich entlasten kann. Ob sie im Einzelfall nötig ist, hängt von der Situation ab.

Wenn du später ausreichend mitwirkst, kann ab dann bewilligt werden. Eine rückwirkende Zahlung für frühere Zeiträume ist nicht zwingend.

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