Essen, 22.03.2018. Die Bundesrepublik hat vor 60 Jahren das Ehegattensplitting als ein Besteuerungsverfahren für Eheleute eingeführt. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW hat nun festgehalten, dass die staatliche Förderung in Höhe von jährlich insgesamt 24 Milliarden Euro ausdrücklich nicht an das Vorhandensein von Kindern gebunden ist, sondern an den Trauschein. Das Ehegattensplitting ist damit keine Familienförderung. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW beurteilt das Ehegattensplitting als ungerecht und fordert die Politik auf, eine gerechte Förderung für alle Familien einzuführen. „Das Ehegattensplitting war nie als Familienförderung gedacht“, sagt Nicola Berkhoff, Vorstandsfrau des VAMV NRW. „Tatsächlich hat die Politik es genutzt, um die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv zu machen“. Ein Ziel, das kein Politiker heute noch ernsthaft verfolgen würde.