Essen, 03.09.2021 Es gibt Neuerungen beim Elterngeld, die auch für Alleinerziehende relevant sind. Unter anderem haben sich die Teilzeitmöglichkeiten verbessert: Der Teilzeitumfang, bei dem noch Elterngeld bezogen werden kann beziehungsweise der in Elternzeit zulässig ist, liegt nun bei bis zu 32 Stunden. Der Erwerbskorridor für den viermonatigen Partnerschaftsbonus, der auch Alleinerziehenden offen steht, ist auf 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) erweitert. Eltern von Frühchen erhalten zusätzliche Monate.