Alleinerziehende hatten uns mehrfach darüber berichtet, dass Filialen des Lebensmitteleinzelhandels ihnen bzw. ihren Kindern den Zutritt in Filialen verwehrt hatten. "Pro Einkaufswagen nur eine Person" hieß es. Für Alleinerziehende bedeutete dieses Vorgehen, dass sie und ihre Kinder von der Grundversorgung abgeschnitten waren. Auf unsere Rückfragen … mehr