Berlin/Essen 08.09.2023 Die Kindergrundsicherung soll Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen schaffen. Damit die Kindergrundsicherung dieses Ziel erreicht, muss der am 30.08.2023 vorgelegte Referentenentwurf überarbeit werden.
Nach Prüfung des Entwurfs macht der VAMV deutlich, dass nicht erkennbar ist, wo die Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen, damit die eigentlich guten Ziele der Kindergrundsicherung auch erreicht werden.
Die Leistung für die Eltern sollen gekürzt werden, wenn die Kinder mit Unterhalt/Unterhaltsvorschuss/ Waisenrente und Kindergrundsicherung über den eigenen Bedarf kommen.
Wir fordern eine Klarstellung im SGB II, damit die Kinder tatsächlich von der geringeren Anrechnung als heute von Unterhalt/Unterhalts-vorschuss/Waisenrente profitieren können.
Liegt die Unterhaltszahlung über 500 Euro, sollen bis zu 75 Prozent davon angerechnet werden. Heute sind es maximal 45 Prozent.
Wir fordern, die willkürliche Staffelung beim Unterhalt zu streichen und immer nur 45 Prozent auf die Kindergrundsicherung anzurechnen.
Für jeden Umgangstag soll der Zusatzbetrag beim hauptbetreuenden Elternteil gekürzt werden. Das gibt es im Kinderzuschlag nicht.
Wir fordern, einen Umgangsmehrbedarf für den Umgangselternteil einzuführen, statt das Geld am Lebensmittelpunkt wegzunehmen.
Bei weniger als 600 Euro Einkommen, soll bei Schulkindern der Unterhaltsvorschuss wegfallen.
Wir fordern, den Unterhaltsvorschuss unabhängig vom Elterneinkommen zu zahlen. Ein Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil muss möglich bleiben. Sonst profitieren nicht die Kinder, sondern die säumigen Eltern von der Kindergrundsicherung.
In der Kindergrundsicherung werden alle kindbezogenen Leistungen gebündelt. Sie wird an alle Kinder unabhängig von der Lebensform der Eltern ausgezahlt.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge wirken sich je nach Einkommen der Eltern unterschiedlich aus. Somit werden Kinder nicht alle gleich, sondern gemessen am Einkommen ihrer Eltern behandelt. Wer viel verdient, bekommt eine hohe Entlastung für sein Kind, wer wenig oder gar nichts verdient, dem bleibt nur das Kindergeld. Dieses reicht bei Weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken.
Familien im SGB II profitieren gar nicht vom Kindergeld, es wird vollständig von ihren Leistungen abgezogen. Bei Kindern von Alleinerziehenden kommt das Kindergeld schon deshalb häufig nicht an, da es komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Das ist einer der Gründe dafür, warum die Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch und eine gesellschaftliche Teilhabe für Kinder im SGB II kaum möglich ist.
Wichtig ist für den VAMV, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet wird, dass sie bei den Kindern von Alleinerziehenden ankommt und sie wirksam aus der Armut holen kann.
Dokumente zur Kindergrundsicherung
Bündnis Kindergrundsicherung
Der VAMV ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung. Zusammen mit anderen Verbänden und renommierten Wissenschaftler*innen fordert er eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unbürokratisch und aus einer Hand sichert. Damit möchte das Bündnis die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher fällt die Kindergrundsicherung aus.