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25.05.2020

Eingeschränkte Regelbetreuung in NRW

NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp hat in einer Pressemeldung angekündigt, ab dem 8. Juni die Notbetreuung zu beenden und zu einem eingeschränkten Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung zurückzukehren. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertagesreichrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Statt bislang 45, 35 oder 25 Stunden in der Woche steht Eltern allerdings dann nur noch ein Betreuungsumfang von 35,25 oder 15 Stunden zu.

Der VAMV NRW empfiehlt alleinerziehenden Eltern, für die der angebotenene Betreuungsumfang nicht ausreicht:

  1. In der Kita bzw bei der Tagesmutter die konkreten Betreuungszeiten nachfragen und eigene Bedarfe anmelden.
  2. Mit dem Arbeitgeber klären, ob gegebenenfalls Arbeitszeiten angepasst oder anders verteilt werden können.

Falls Betreuungszeit und Arbeitszeit nicht zusammenpassen:

  1. Beim zuständigen Jugendamt nach Härtefallregelung fragen.
  2. Arbeitgeber auf Möglichkeit der Lohnersatzleistung nach Infektionsschutzgesetz fragen,
    Infos dazu hier:
    für das Rheinland,
    für Westfalen.

Falls es bei der Neuregelung der Kinderbetreuung Fragen oder Probleme gibt, ist die Corona Krisen-Hotline ist weiter für Alleinerziehende geschaltet. Unter 0201.82774-799 stehen unsere Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten kann die Bitte um einen Rückruf auf unseren Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Auf unserer Corona-Seite haben wir für Alleinerziehende eine Formulierungshilfe für einen Härtefallantrag erstellt.